Reparatur & Service

  • Bester Service ist selbstverständlich:
    Ausgezeichneter Service ist bei uns fixer Bestandteil der Firmenphilosophie. In der eigenen Werkstätte werden sämtliche Reparaturen im Bereich LKW-Aufbauten und Anhänger professionell erledigt.
  • Überprüfung der Ladebordwände:
    Gerne erledigen wir für Sie auch wiederkehrende Prüfungen für Ladebordwände mit der entsprechenden Prüfbestätigung.
  • Goldhofer-Servicepartner:
    Als Servicepartner der Firma Goldhofer können Sie jederzeit Informationen abfragen und Ersatzteile anfordern oder bei uns einbauen lassen.
  • Umfangreiches Hydraulikprogramm:
    Wir verfügen über ein reichhaltiges Programm von hochwertigen Hydraulikschläuchen (2- und 4-lagig) und Armaturen für Höchstdruckanwendungen des "Gates" - Programms.
    Verpressungen und Zusammenbauten erfolgen nach Ihren Wünschen in unserem Werk.
  • Volles Programm für jeden Bedarf:
    Ein umfangreiches Ersatzteilprogramm gewährleistet Ihnen im Bedarfsfall die rasche Verfügbarkeit benötigter Teile direkt vor Ort.
    Für alle durch die Firma Gföllner erzeugten Produkte können Sie jederzeit Informationen bezüglich der Ersatzteile anfordern und bei uns im Hause einbauen lassen.

Anhänger Begutachtung nach §57a

Seit November 2013 ist unsere neue Prüfstelle für Anhänger der Klassen O1, O2, O3, O4, R1, R2, R3 und R4 in Betrieb. Dies sind Anhänger mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf.

Anhänger - KlasseKlassifizierung
Klasse OAnhänger (einschließlich Sattelanhänger)
Klasse O1Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen
Klasse O2Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
Klasse O3Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 10 Tonnen
Klasse O4Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen
Klasse RR1-R4: land- oder forstwirtschaftliche Anhänger

Überprüfung von Ladebordwänden

Ladebordwände sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

Wir führen die Begutachtung und Überprüfung lt. §20 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) durch.

Ihr Ansprechpartner:

Öffnungszeiten Prüfstelle, Reparatur- und Reifendienst:

Montag - Donnerstag:
07:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
07:00 bis 12:45 Uhr

Überprüfungen §57a und Ladebordwand:
Telefonische Terminvereinbarung notwendig!

Wir weisen darauf hin, dass für alle Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht bei der Überprüfung zusätzlich zur Zulassung der Nachweis über die Typengenehmigung des Fahrzeuges vorzuweisen ist.