Hinweisgebersystem

zur Meldung von Fehlverhalten bei Gföllner

Gföllner legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und wir lassen uns dabei von den Grundsätzen der Integrität, Ehrlichkeit und Transparenz leiten. Wir bekennen uns klar und bedingungslos zur Einhaltung aller geltenden Gesetze. Daher sind wir bestrebt, mögliches Fehlverhalten im Unternehmen möglichst rasch erkennen und aufklären zu können sowie nötige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Gföllner stellt zu diesem Zweck im Einklang mit den Vorgaben der RL (EU) 2019/1937 („EU-Whistleblowing-Richtlinie“) sowie dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ein webbasiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, mit welchem schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten gemeldet werden können. Dieses ist rund um die Uhr und von jedem Standort aus zugänglich.

Die Anonymität der Hinweisgeber ist dabei im vollen Umfang sichergestellt, korrekte Meldungen bieten der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber vollen Schutz. Mittels dieses elektronischen Hinweisgebersystems können Sie eine Verletzung oder eine vermutete Verletzung sowohl anonym oder auch nicht anonym melden. Bewusste Falschmeldungen ziehen jedoch möglicherweise arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Eingangsseite des Hinweisgebersystems.
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

Hier können Meldungen abgegeben werden:

Hinweisgebersystem

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